Arbeitsrecht

 

Seit 1990 berate ich schwerpunktmäßig Mandanten im Arbeitsrecht. Dabei berate und vertrete ich sowohl Unternehmen, als auch Geschäftsführer, leitende Angestellte und Arbeitnehmer. Durch die Breite der von mit betreuten Mandate kenne ich im Verhandlungsfall auch die Argumente der Gegenseite. Dies ist gerade in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ein erheblicher Vorteil.
Ich berate Sie unter anderem bei dem Abschluss und der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen, bei Fragen zur Eltern- oder Altersteilzeit und bei Abmahnungen und Fragen zu Zeugnissen.