Kosten

 

Zu Beginn eines Mandates informiere ich Sie über die entstehenden Kosten. Beschränkt sich die Beratung auf ein einziges Gespräch, fällt eine Erstberatungsgebühr bis zu 190,00 € zuzüglich eventueller Auslagen und Mehrwertsteuer an.
Ist eine weitere Beratung oder Vertretung vor Gericht nötig, richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hier ist der Gegenstandswert der Sache für die Höhe der Gebühr maßgeblich.

Übernimmt eine Rechtschutzversicherung die Kosten, klären wir dies ebenfalls zu Beginn des Mandats.

Selbstverständlich informiere ich Sie im Voraus über jede eventuelle Kostensteigerung, die sich während eines Mandats ergibt.